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    Behandlungs­spektrum

    Spezialisierung in der Behandlung von Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen im Kindes- und Jugendalter

    Ich möchte meine Behandlung für das Kind auch den Eltern gegenüber transparent machen. Begleitende Elternberatung ist daher fester Bestandteil der Therapie.

    Verzögerte oder ausbleibende Sprachentwicklung (sog. late talker)

    Wenn Kinder im Alter von rund 24 Monaten spezifische Meilensteine der Sprachentwicklung noch nicht erreicht haben, kann dies ein früher Hinweis auf eine Sprachentwicklungsstörung sein; eine frühzeitige spezifische Befunderhebung in Kombination mit Elternberatung hilft, die richtige Entscheidung für aufmerksames Abwarten (watchful waiting) oder eine frühe Intervention zu treffen. Vor allem der Diagnostik des Sprachverständnisses kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.

    Aussprachestörungen

    Die Verständlichkeit der Kinder oder Jugendlichen ist eingeschränkt; sie können bestimmte Laute nicht korrekt bilden (z.B. s, sch, r) oder ersetzen sie durch andere Laute; eine diagnostische Unterscheidung von phonetischen und phonologischen Aspekten der Aussprachestörung ist wichtig, um den geeigneten Therapieansatz zu wählen und möglichen Folgeerscheinungen (z.B. beim Lesen- und Schreiben-Lernen) vorzubeugen.

    Sprachentwicklungsstörung im Vorschulalter

    Kinder können unterschiedliche Symptome in den verschiedenen Bereichen der Sprache bzw. des Sprachverstehens zeigen; dazu gehören Einschränkungen im Wortschatz oder auch der Wortfindung, Auffälligkeiten in der Grammatik (z.B. Satzstellung, Wortendungen), eingeschränkte Erzählfähigkeit und Schwierigkeiten im angemessenen sozialen Gebrauch der Sprache; auch der Erwerb des Lautsystems kann betroffen sein, so dass z.B. neben einer schwer verständlichen Aussprache auch die sog. phonologische Bewusstheit nicht ausreichend entwickelt ist; in Hinblick auf die Befunderhebung ist es wichtig, alle linguistischen Domänen zu untersuchen Semantik/Lexikon, (Syntax/Morphologie, Phonologie, Pragmatik) und in der Therapie entsprechend zu berücksichtigen

    Schwierigkeiten im Erwerb von Lesen und Schreiben

    Schwierigkeiten im Bereich der Lautsprache können sich im Erwerb der Schriftsprache fortsetzen. Eine eingeschränkte Lautunterscheidungsfähigkeit und/oder geringe phonologische Bewusstheit erschweren z.B. das Schreiben-Lernen; Einschränkungen im Wortschatz und der Grammatik haben z.B. Einfluss auf das sinnentnehmende Lesen; spezifische Sprachtherapie kann deshalb auch bei Störungen im Schriftspracherwerb helfen

    Symptomatik der Sprachentwicklungsstörung im Schulalter

    Die Kinder oder Jugendlichen haben z.B. Schwierigkeiten im aktiven und passiven Wortschatz und/oder der Wortfindung sowie in der Verwendung und dem Verstehen von komplexen sprachlichen Strukturen; dies beeinträchtigt häufig auch ihre sprachliche Kompetenz in der Schule (z.B. Darstellung von zeitlichen oder kausalen Zusammenhängen, Verstehen von Sachtexten); die Therapie muss daher auch die Schriftsprache mit einbeziehen

    Sprachentwicklungsstörung bei Mehrsprachigkeit

    Das Aufwachsen mit mehreren Sprachen bedeutet keine Störung der Sprachentwicklung; mehrsprachige Kinder können aber ebenso wie einsprachige Kinder in ihrer Sprachentwicklung beeinträchtigt sein; sie zeigen dann Schwierigkeiten in allen Sprachen, die sie erwerben; sowohl die Befunderhebung als auch die Therapie muss den besonderen Kontext der Mehrsprachigkeit berücksichtigen

    Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

    Betroffene Kinder und Jugendliche haben z.B. Schwierigkeiten mit der Unterscheidung ähnlich klingender Laute; auch die Fähigkeit zur Konzentration auf sprachliche Information und/oder die sog. auditive Merkspanne können betroffen sein; dies kann auch das Erlernen von Lesen und Schreiben erschweren

    Sprach- und Kommunikationsstörungen im Rahmen anderer Beeinträchtigungen

    Kinder und Jugendliche mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus Spektrum, kognitive Beeinträchtigung), Syndromen (z.B. Trisomie 21, Doose-Syndrom, Noonan-Syndrom) oder anderen besonderen Primärbedingungen (z.B. extreme Frühgeburtlichkeit, Hirnschädigung) sind häufig von Einschränkungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsfähigkeit betroffen; viele dieser Kinder/Jugendlichen profitieren beim Lernen von spezieller visueller Unterstützung; in der Behandlung kommen dann auch Methoden der Unterstützten Kommunikation (UK) zum Einsatz

    Myofunktionelle Störungen

    Es besteht ein Ungleichgewicht im Muskelsystem von Gesicht, Mund und Zunge; dies kann eine Artikulationsstörung mit bedingen (z.B. Sigmatismus); es zeigt sich aber auch durch Symptome wie offene Mundhaltung und/oder fehlerhafte Bewegungsmuster der Zunge beim Schlucken; die Therapie erfolgt häufig in Abstimmung bzw. Ergänzung zu einer kieferorthopädischen Behandlung

    Selektiver Mutismus

    Betroffene Kinder und Jugendliche verfügen über sprachliche Fähigkeiten, können aber in bestimmten Situationen und/oder mit bestimmten Personen nicht sprechen und fallen daher durch Schweigen auf; nicht selten ist dieses Verhalten, welches typischerweise in Übergangsphasen der Entwicklung erstmals auftritt (z.B. Eintritt in Kindergarten oder Schule) mit Schwierigkeiten in anderen Entwicklungsbereichen (z.B. Ängsten) verknüpft; die sprachtherapeutische Befunderhebung und Therapie muss hier in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Professionen (wie z.B. Kinderärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen) erfolgen

    Qualifikation

    2000 Magister Artium in Sprachheilpädagogik, Psycholinguistik und Neuropsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München

    2000 – 2006 Sprachtherapeutischer Fachdienst im Heilpädagogischen Kindergarten im Einrichtungsverbund Steinhöring

    2004 Mitarbeit in einer Praxis für Sprachtherapie im Münchner Oberland

    2006 – 2010 Promotionsstudium in Sprachheilpädagogik, Psycholinguistik und Neuropsychologie an der LMU München

    Dissertation zur Sprachlichen Mutter-Kind-Interaktion bei 2-jährigen Kindern mit spätem Sprechbeginn

    2010 Verleihung des Doktorgrades (Dr. phil.) an der LMU München

    2010 - 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studiengang Sprachtherapie am Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik, LMU München

    2016 - 2023 Mitarbeiterin in der Beratungsstelle Stottern, Sprachentwicklungsstörungen & Störungen der Schriftsprache der LMU München

    2019/20 Mitarbeit in einer Praxis für Sprachtherapie im Landkreis Fürstenfeldbruck

    2021 Gründung der eigenen Praxis mit Spezialisierung im Bereich der Sprach-, Sprech-, und Kommunikationsstörungen im Kindes- und Jugendalter

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    Fortbildungen

    Als Praxisinhaberin bin ich zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung verpflichtet. Daneben besuche ich regelmäßig wissenschaftliche Veranstaltungen der akademischen Sprachtherapie und angrenzender Fachdisziplinen. Einen Ausschnitt meiner aktuellen Fortbildungen finden Sie hier.

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    Häufig gestellte Fragen

    Wie bekomme ich eine Verordnung für Sprachtherapie/Logopädie?

    Eine sprachtherapeutische/logopädische Befunderhebung und Behandlung erfolgt immer auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung („Rezept“). Diese wird in der Regel durch die behandelnden Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen ausgestellt. Auch Allgemeinärzt*innen und Zahnärzt*innen können Sprachtherapie/Logopädie verordnen.

    Wie bekomme ich einen Termin?

    Für eine individuelle Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf; während der Therapiezeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet

    Für den Beginn einer Therapie muss eine ärztliche Verordnung für Sprachtherapie/Logopädie („Rezept“) vorliegen. Bitte bringen Sie diese Verordnung unbedingt zum ersten Termin in der Praxis mit.

    Wer bezahlt Sprachtherapie/Logopädie?

    Sprachtherapie/Logopädie ist ein sog. Heilmittel. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Für Kinder und Jugendliche gibt es keine Zuzahlungspflicht. Die Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patient*innen erfolgt direkt über die Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, welche sie selber bei ihrer Krankenkasse einreichen können.

    Gibt es Sprachtherapie/Logopädie als Hausbesuch?

    In besonderen Fällen kann der/die Ärzt*in eine Behandlung im „Hausbesuch“ verordnen. Die Therapeutin kommt dann für die Sprachtherapie zum/r Patient*in nachhause. Die Behandlung z.B. in einer Kindertageseinrichtung gehört nicht dazu.

    Kann ambulante Sprachtherapie auch in der Kindertageseinrichtung stattfinden?

    Nur unter bestimmten Voraussetzungen (besonderer Bedarf auf Seiten des Kindes) und unter Absprache mit der Leitung der Einrichtung kann die Sprachtherapie in der Kindertageseinrichtung stattfinden. Sprechen Sie mich bei Bedarf bitte an.

    Ist Sprachtherapie auch in der Gruppe möglich?

    Die Behandlung kann in Abhängigkeit von der ärztlichen Verordnung und vom Störungsbild in Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.