Dr. phil. Daniela Kiening - Spezialisierung in der Behandlung von Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen im Kindes- und Jugendalter
Dr. Daniela Kiening Terminvereinbarung 089/20034958
Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss und ist bequem barrierefrei zu betreten. Parkmöglichkeit direkt vor der Praxis.
Spezialisierung in der Behandlung von Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörungen im Kindes- und
Jugendalter
Ich möchte meine Behandlung für das Kind auch den Eltern gegenüber transparent machen. Begleitende
Elternberatung ist daher fester Bestandteil der Therapie.
Wenn Kinder im Alter von rund 24 Monaten spezifische Meilensteine der Sprachentwicklung noch nicht erreicht haben, kann dies ein früher Hinweis auf eine Sprachentwicklungsstörung sein; eine frühzeitige spezifische Befunderhebung in Kombination mit Elternberatung hilft, die richtige Entscheidung für aufmerksames Abwarten (watchful waiting) oder eine frühe Intervention zu treffen. Vor allem der Diagnostik des Sprachverständnisses kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.
Die Verständlichkeit der Kinder oder Jugendlichen ist eingeschränkt; sie können bestimmte Laute nicht korrekt bilden (z.B. s, sch, r) oder ersetzen sie durch andere Laute; eine diagnostische Unterscheidung von phonetischen und phonologischen Aspekten der Aussprachestörung ist wichtig, um den geeigneten Therapieansatz zu wählen und möglichen Folgeerscheinungen (z.B. beim Lesen- und Schreiben-Lernen) vorzubeugen.
Kinder können unterschiedliche Symptome in den verschiedenen Bereichen der Sprache bzw. des Sprachverstehens zeigen; dazu gehören Einschränkungen im Wortschatz oder auch der Wortfindung, Auffälligkeiten in der Grammatik (z.B. Satzstellung, Wortendungen), eingeschränkte Erzählfähigkeit und Schwierigkeiten im angemessenen sozialen Gebrauch der Sprache; auch der Erwerb des Lautsystems kann betroffen sein, so dass z.B. neben einer schwer verständlichen Aussprache auch die sog. phonologische Bewusstheit nicht ausreichend entwickelt ist; in Hinblick auf die Befunderhebung ist es wichtig, alle linguistischen Domänen zu untersuchen Semantik/Lexikon, (Syntax/Morphologie, Phonologie, Pragmatik) und in der Therapie entsprechend zu berücksichtigen
Schwierigkeiten im Bereich der Lautsprache können sich im Erwerb der Schriftsprache fortsetzen. Eine eingeschränkte Lautunterscheidungsfähigkeit und/oder geringe phonologische Bewusstheit erschweren z.B. das Schreiben-Lernen; Einschränkungen im Wortschatz und der Grammatik haben z.B. Einfluss auf das sinnentnehmende Lesen; spezifische Sprachtherapie kann deshalb auch bei Störungen im Schriftspracherwerb helfen
Die Kinder oder Jugendlichen haben z.B. Schwierigkeiten im aktiven und passiven Wortschatz und/oder der Wortfindung sowie in der Verwendung und dem Verstehen von komplexen sprachlichen Strukturen; dies beeinträchtigt häufig auch ihre sprachliche Kompetenz in der Schule (z.B. Darstellung von zeitlichen oder kausalen Zusammenhängen, Verstehen von Sachtexten); die Therapie muss daher auch die Schriftsprache mit einbeziehen
Das Aufwachsen mit mehreren Sprachen bedeutet keine Störung der Sprachentwicklung; mehrsprachige Kinder können aber ebenso wie einsprachige Kinder in ihrer Sprachentwicklung beeinträchtigt sein; sie zeigen dann Schwierigkeiten in allen Sprachen, die sie erwerben; sowohl die Befunderhebung als auch die Therapie muss den besonderen Kontext der Mehrsprachigkeit berücksichtigen
Betroffene Kinder und Jugendliche haben z.B. Schwierigkeiten mit der Unterscheidung ähnlich klingender Laute; auch die Fähigkeit zur Konzentration auf sprachliche Information und/oder die sog. auditive Merkspanne können betroffen sein; dies kann auch das Erlernen von Lesen und Schreiben erschweren
Kinder und Jugendliche mit tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus Spektrum, kognitive Beeinträchtigung), Syndromen (z.B. Trisomie 21, Doose-Syndrom, Noonan-Syndrom) oder anderen besonderen Primärbedingungen (z.B. extreme Frühgeburtlichkeit, Hirnschädigung) sind häufig von Einschränkungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsfähigkeit betroffen; viele dieser Kinder/Jugendlichen profitieren beim Lernen von spezieller visueller Unterstützung; in der Behandlung kommen dann auch Methoden der Unterstützten Kommunikation (UK) zum Einsatz
Es besteht ein Ungleichgewicht im Muskelsystem von Gesicht, Mund und Zunge; dies kann eine Artikulationsstörung mit bedingen (z.B. Sigmatismus); es zeigt sich aber auch durch Symptome wie offene Mundhaltung und/oder fehlerhafte Bewegungsmuster der Zunge beim Schlucken; die Therapie erfolgt häufig in Abstimmung bzw. Ergänzung zu einer kieferorthopädischen Behandlung
Betroffene Kinder und Jugendliche verfügen über sprachliche Fähigkeiten, können aber in bestimmten Situationen und/oder mit bestimmten Personen nicht sprechen und fallen daher durch Schweigen auf; nicht selten ist dieses Verhalten, welches typischerweise in Übergangsphasen der Entwicklung erstmals auftritt (z.B. Eintritt in Kindergarten oder Schule) mit Schwierigkeiten in anderen Entwicklungsbereichen (z.B. Ängsten) verknüpft; die sprachtherapeutische Befunderhebung und Therapie muss hier in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Professionen (wie z.B. Kinderärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen) erfolgen
2000 Magister Artium in Sprachheilpädagogik, Psycholinguistik und Neuropsychologie an der
Ludwig-Maximilians-Universität München
2000 – 2006 Sprachtherapeutischer Fachdienst im Heilpädagogischen Kindergarten im
Einrichtungsverbund Steinhöring
2004 Mitarbeit in einer Praxis für Sprachtherapie im Münchner Oberland
2006 – 2010 Promotionsstudium in Sprachheilpädagogik, Psycholinguistik und Neuropsychologie an
der LMU München
Dissertation zur Sprachlichen Mutter-Kind-Interaktion bei 2-jährigen Kindern mit spätem
Sprechbeginn
2010 Verleihung des Doktorgrades (Dr. phil.) an der LMU München
2010 - 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studiengang Sprachtherapie am Lehrstuhl für
Sprachheilpädagogik, LMU München
2016 - 2023 Mitarbeiterin in der Beratungsstelle Stottern, Sprachentwicklungsstörungen &
Störungen der Schriftsprache der LMU München
2019/20 Mitarbeit in einer Praxis für Sprachtherapie im Landkreis Fürstenfeldbruck
2021 Gründung der eigenen Praxis mit Spezialisierung im Bereich der Sprach-, Sprech-, und
Kommunikationsstörungen im Kindes- und Jugendalter
Als Praxisinhaberin bin ich zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung verpflichtet. Daneben besuche
ich regelmäßig wissenschaftliche Veranstaltungen der akademischen Sprachtherapie und angrenzender
Fachdisziplinen. Einen Ausschnitt meiner aktuellen Fortbildungen finden Sie hier.
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Eine sprachtherapeutische/logopädische Befunderhebung und Behandlung erfolgt immer auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung („Rezept“). Diese wird in der Regel durch die behandelnden Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen ausgestellt. Auch Allgemeinärzt*innen und Zahnärzt*innen können Sprachtherapie/Logopädie verordnen.
Für eine individuelle Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf; während der
Therapiezeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet
Für den Beginn einer Therapie muss eine ärztliche Verordnung für Sprachtherapie/Logopädie („Rezept“)
vorliegen. Bitte bringen Sie diese Verordnung unbedingt zum ersten Termin in der Praxis mit.
Sprachtherapie/Logopädie ist ein sog. Heilmittel. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Für Kinder und Jugendliche gibt es keine Zuzahlungspflicht. Die Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patient*innen erfolgt direkt über die Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, welche sie selber bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
In besonderen Fällen kann der/die Ärzt*in eine Behandlung im „Hausbesuch“ verordnen. Die Therapeutin kommt dann für die Sprachtherapie zum/r Patient*in nachhause. Die Behandlung z.B. in einer Kindertageseinrichtung gehört nicht dazu.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen (besonderer Bedarf auf Seiten des Kindes) und unter Absprache mit der Leitung der Einrichtung kann die Sprachtherapie in der Kindertageseinrichtung stattfinden. Sprechen Sie mich bei Bedarf bitte an.
Die Behandlung kann in Abhängigkeit von der ärztlichen Verordnung und vom Störungsbild in Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.